Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung - was ist zu beachten?
Erbringen Unternehmen untereinander Leistungen, sind sie nach dem Umsatzsteuergesetz dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Leistungsausführung eine Rechnung auszustellen. Das ist nicht Neues. Neu ist allerdings das künftig geltende Format der Rechnungsstellung. Denn mit Beschluss des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wird die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E- Rechnung) für inländische B2B-Umsätze ab dem kommenden Jahr verpflichtend.