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Mit der Änderung der Richtlinie zu Mittwoch, 1. Januar 2025, wird die Förderung von bislang maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro erhöht. Zusätzlich wird ein Bonus von 2.000 Euro bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs gewährt. Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Dazu zählen etwa Maurerinnen, Dachdeckerinnen oder Installateurinnen. Im Einzelfall kann die Förderung so bis zu 16.000 Euro betragen. Auch die Förderbedingungen für Frauen und Familien werden verbessert: So können Fristen für den Mittelabruf und zu erbringende Nachweise bei Geburt eines Kindes um bis zu drei Monate und während des Bezugs von Elterngeld um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Eine weitere Neuerung kommt Handwerksmeisterinnen und -meistern zugute, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben. So wird die Förderung auf Gründerinnen und Gründer ausgedehnt, für deren im Ausland erworbene Berufsqualifikation die zuständige Handwerkskammer die volle Gleichwertigkeit festgestellt hat. Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung zur Gründung im Team.
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