Zwei Gutscheinmöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft: Weiterhin beantragt werden können ein Gutschein für Patente und ein Gutschein für den gemeinschaftlichen Sortenschutz. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU. Der Antrag kann vom Unternehmensinhaber, einem Mitarbeiter oder einem bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Je nach Maßnahme können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der Förderung finden sich auf der Webseite des KMU-Fonds.
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